Viele Eltern überlegen sich entweder aufgrund eigener Erfahrungen oder spätestens sobald sie die ersten Zahnarztbesuche mit ihrem Kind hinter sich gebracht haben, ob sie eine Zahnzusatzversicherung für den Nachwuchs abschließen sollten oder nicht. In diesem Zusammenhang gibt es einige Aspekte zu berücksichtigen, die für oder gegen eine solche Versicherung sprechen.
Um die Entscheidung etwas leichter zu machen, wird in folgendem Beitrag genauer erläutert, ab wann eine Zahnzusatzversicherung für Kinder sinnvoll ist und was man dabei ansonsten beachten sollte.
Welche Möglichkeiten bieten Zahnzusatzversicherungen für Kinder?
Grundsätzlich werden Zahnzusatzversicherungen meist nur für Menschen in gesetzlichen Krankenkassen angeboten. Für privat Versicherte bieten solche zusätzlichen Angebote meist keinen besonderen Mehrwert. Dafür ist die Wahl bei gesetzlich Versicherten umso größer.
Bevor man eine extra Versicherung für sein Kind abschließt, sollte man sich bei seiner Krankenkasse informieren, bis zu welcher der 5 Stufen der kieferorthopädischen Indikationsgruppe (KIG) sie die Kosten trägt. Meist werden Kosten der Stufe KIG 1 und KIG 2 nicht übernommen. Dabei handelt es sich um geringfügige Fehlstellungen. Ab KIG 3 bis KIG 5 bezahlt die Krankenkasse die unbedingt nötigen Behandlungen.
Das bedeutet im Umkehrschluss, dass man bei Zahnzusatzversicherungen Wert darauf legen sollte, dass sowohl umfassende Kostenübernahme für KIG 3, 4 und 5, sowie im besten Fall auch KIG 1 und 2 angeboten wird.
Auch wer Wert auf höherwertige Füllungen bei den Zähnen seiner Kinder wie Kunststoff anstelle von der Standardfüllung Amalgam legt, wird bei einer zusätzlichen Versicherung fündig werden. Oft sind auch eine gewisse jährliche Menge an Zahnreinigungen im Preis inbegriffen, oder können dazu gebucht werden. Das verhilft dazu, dass der Belag der beim täglichen Zähneputzen nicht erwischt wird in regelmäßigen Abständen ohne Zusatzkosten professionell entfernt werden kann.
Warum überhaupt eine Zahnzusatzversicherung für Kinder abschließen?
Der Gedanke hinter einer zusätzlichen Versicherung für die Zähne ist der, dass einige größere Eingriffe, die beispielsweise nur der optischen Aufwertung des Erscheinungsbildes dienen, oft von der Krankenkasse nicht (vollständig) übernommen werden. Geht man also davon aus, dass der Nachwuchs mit solchen Problemen in der Zukunft zu kämpfen haben könnte, liegt es erst einmal Nahe, sich über die Möglichkeiten für Zahnzusatzversicherungen zu informieren.
Besonders im jungen Alter ist genau die richtige Zeit, noch rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen, um z.B. Gebissfehlstellungen oder andere kieferorthopädische Korrekturen vornehmen zu lassen. Umso älter man wird, desto unangenehmer und meist auch teurer sind solche Eingriffe.
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Was spricht für eine Zahnzusatzversicherung?
Dafür spricht in jedem Fall, wenn ihr Kind eine Zahnfehlstellung hat oder Sie davon ausgehen, dass es in naher Zukunft etwas wie eine Zahnspange tragen muss oder sonstige Zahnkorrekturen vorgenommen werden müssen. Ab KIG 3 übernimmt die Krankenkasse erst 80% und bei erfolgreichem Abschluss auch die restlichen 20% der Behandlungskosten für eine Zahnspange.
Wenn der Zustand der Zähne ihres Kindes also unter KIG 3 liegt, müssen die Kosten ohne Zahnzusatzversicherung komplett selbst getragen werden. Außerdem sind bei separat abgeschlossenen Versicherungen oft weniger auffällige und weniger störende Möglichkeiten für Zahnkorrekturen mit im Preis inbegriffen, für die sie alleine mit der normalen Versicherung extra aufkommen müssten.
Was spricht dagegen?
Meist ist es nicht notwendig, eine Zusatzversicherung für die Zähne seiner Kinder abzuschließen. In den meisten Fällen und besonders dann, wenn es aus gesundheitlichen Gründen als notwendig erachtet wird, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse – wenn auch manchmal über gewisse Umwege – die vollen Kosten.
Sollte ich eine Zahnzusatzversicherung für mein Kind abschließen?
Zu aller erst sollten Sie die Bedingungen ihrer Krankenkasse zur Übernahme der Kosten in Erfahrung bringen. Basierend darauf können sie dann, beispielsweise anhand von Fällen in der Familie abwägen, wie wahrscheinlich es ist, dass ihr Kind von etwas betroffen sein könnte, was die Kasse nicht zahlen würde.
In der Regel ist es so, dass die meisten, auch gesetzlichen Krankenkassen, doch zumindest einen Großteil der Kosten übernehmen. Es sollte dabei lediglich beachtet werden, dass sie eventuelle Vorauszahlungen leisten müssen und dass der Eingriff vom Arzt, bzw. Kieferorthopäden als nötig erachtet werden muss.
Das sollte jedoch generell ein entscheidender Punkt für Sie sein zu sagen, ob sie eine solche Behandlung an ihrem Kind vornehmen lassen möchten oder nicht. Eine Zahnzusatzversicherung bietet dabei zusätzlichen Luxus, der nicht zwingend notwendig ist, aber die Behandlung und Bezahlung angenehmer gestalten kann.
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